Eltern-Kind-Beziehung
„Es gibt sie schon, die perfekten Eltern. Sie haben bloß keine Kinder.“
1) Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
2) Eltern-Baby-Therapie
3) Eltern- und Familienberatung, Patchwork, Regenbogen
4) Erziehungsthemen
5) akute Krisensituationen
6) Elternberatung nach §95, Abs. 1a AußStrG
7) Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
1) Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
unerfüllter Kinderwunsch, ungewollte Schwangerschaft, psychische Probleme in der Schwangerschaft, Überforderung nach der Geburt, Perinatale Krisen, Postpartale Depression, Eigene Rollenfindung als Mutter/Vater, Bindungsverhalten
2) Eltern-Baby-Therapie
Behandlung und Aufarbeitung von Traumata die vor, während und nach der Geburt geschehen sind. Ursachen können sein: übermäßiger Stress in der Schwangerschaft, Interventionen während der Geburt, alleingelassen sein nach der Geburt…
Ein Trauma äußert sich beim Baby oft durch Schreiattacken, Still-, Bindungs- und Schlafprobleme, eventuell Entwicklungsverzögerungen. Bei der Mutter sind die Symptome oft postpartale Depressionen, ein sich-nicht-Erinnern-können, übermäßige Erschöpfung und Überforderung. Gearbeitet wird dabei va. mit der Wahrnehmung (Körper-Geist-Emotion) und der Übertragung/Gegenübertragung. Basis für die Arbeit ist die tiefenpsychologische, psychodynamische Therapie – insbesondere die konzentrative Bewegungstherapie.
3) Eltern- und Familienberatung, Patchwork, Regenbogen
Schwierigkeiten in der Paarbeziehung, Kommunikation, Bonding, Sorgen mit den Kindern (zB. Schulprobleme), Generationenkonflikt, Pubertät, Ablösung, familiäre Konflikte und Spannungen, Trennung und Scheidung, Leben in der Ein-Eltern-Familie, Kuckuckskinder, Patchwork, Alternative Familienkonstellationen und Lebensformen, Einstieg und berufliche Neuorientierung nach Karenz…
4) Erziehungsthemen
Gestaltung des Familienlebens, persönlicher Erziehungsstil, eigene Erfahrungen und Prägungen, Geschwisterkonflikte, Grenzen setzen, Begleiten, Orientierung geben, Fördern und Loslassen, Rollenfindung in Patchwork-Familien, Eingehen auf Kinder mit Besonderheiten …
5) akute Krisensituationen
Krisenintervention bei akuten problematischen Situationen in der Familie (zB.: Todesfall, Unfall, Trennung, Gewalt…) Im Gegensatz zur Beratung wird ausschließlich stabilisiert und unterstützt. Es wird versucht die Situation der Betroffenen zu entschärfen und mögliche Spätfolgen zu verhindern oder wenigstens zu minimieren. In der Krisensituation werden bisherige Ressourcen erarbeitet und miteinbezogen. Erst wenn Stabilität gegeben ist, können traumatische Ereignisse aufgearbeitet werden.
6) Elternberatung nach §95, Abs. 1a AußStrG
über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder
Gesetzliche Grundlage
Eltern, die vorhaben, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen. Das bedeutet, dass alle Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, Elternberatung in Anspruch zu nehmen und zwar beide Elternteile. Grundgedanke dieser Norm ist es, bei scheidungswilligen Eltern auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben; den informierten Eltern soll ermöglicht werden, ihre Trennung so zu gestalten, dass für ihre Kinder möglichst wenig Leid entsteht beziehungsweise sich für die betroffenen Kinder allenfalls sogar Entwicklungschancen auftun.
Themen:
- die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Kinder
- die Gestaltung des künftigen Alltags aus der Perspektive der Kinder
- mögliche Beiträge der Eltern zum Gelingen
- Informationen zu weiterführenden Angeboten, und Anlaufstellen bei Problemen.
Fortsetzung
Folgeberatungen sind freiwillig möglich.
Qualitätsstandards § 95 Abs. 1a AußStrG
7) Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Gesetzliche Grundlage:
Die Scheidung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche einen bedeutsamen familiären Umbruch dar, der überwiegend als große Herausforderung erlebt wird.
Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich mit den speziellen Bedürfnissen Ihrer Kinder, welche sich im Zuge des Scheidungsprozesses ergeben können, auseinandersetzen.
Eltern sollen unterstützt werden, um:
- ihren Blick und ihre Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.
- förderliche Haltungen bzw. Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung geschützt und behütet verarbeiten und die dadurch hervorgerufenen Veränderungen im Familiensystem allmählich bewältigen zu können.
- Verhaltens und Reaktionsweisen ihrer Kinder verstehen zu lernen.
- zu neuen Formen der elterlichen Kooperation zu finden.
- ihre erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und sie in Erziehungsfragen sowie im Umgang mit Schwierigkeiten und Konflikten im familiären Alltag zu beraten.
Primäres Ziel
Sicherung des Kindeswohls, um in den bestehenden Familiensystemen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder zu schaffen sowie eine Verbesserung der Entwicklungsbedingungen der Kinder zu bewirken.
Dauer / Setting:
Grundsätzlich sollten gemeinsame Beratungsstunden beider Eltern angestrebt werden. Allerdings kann es immer wieder auch sinnvoll sein, den Eltern Einzelstunden anzubieten.
Um nachhaltige Veränderungen elterlicher Haltungen bewirken und neue Formen der Kommunikation und Kooperation ausprobieren zu können, bedarf es in der Regel eines Beratungsprozesses, der sich über eine gewisse zeitliche Dauer (mind. 10 Einheiten) erstreckt.
Bestätigung und Verschwiegenheit:
Nach der Inanspruchnahme der Beratung wird eine vom Gericht akzeptierte Bestätigung über die Teilnahme ausgefolgt, die persönlichen Themen im Beratungsgespräch unterliegen der Verschwiegenheit.
Kosten Einzelperson
€ 90
pro Einheit
à 50 min.
Paar
€ 160
pro Einheit
à 90 min.